Jahresrecall

Seit Jahren informieren wir unsere Patienten immer Anfang Oktober des laufenden Jahres, wenn sie Gefahr laufen, ihren Krankenkassenbonus zu verlieren.
Patienten, die regelmäßig ihre jährliche Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt wahrnehmen, haben nachweislich eine bessere Zahngesundheit.

Um die Akzeptanz dieser jährlichen Untersuchungen zu erhöhen, hat der Gesetzgeber ein Bonussystem eingeführt.

Wer regelmäßig, ohne Unterbrechungen, 5 Jahre seine Vorsorgeuntersuchungen absolviert, bekommt einen Bonus von 20 % von der Krankenkasse, wenn Kronen, Brücken oder anderer Zahnersatz gemacht werden müssen.
Können 10 Jahre Vorsorge nachgewiesen werden, erhöht sich dieser Bonus auf 30 %.
Wichtig ist, dass diese Reihe nicht unterbrochen wird, sonst verfällt der Bonus und man fängt wieder von vorne an.

Darum informieren wir die Patienten, die Gefahr laufen, ihren Bonus zu verlieren, mit einem kurzen Anschreiben.

Aus Datenschutzgründen können wir diesen Service nur Patienten anbieten, die uns eine entsprechende Erlaubnis erteilt haben.
Selbstverständlich kann ihre Vorsorgeuntersuchung von uns auch in Ihrem Vorsorgeheft dokumentiert werden.

Neue Bonusregelung

Ab dem 01.10.2020 haben die Krankenkassen die Zuschüsse für Zahnersatz zum Teil deutlich erhöht.

Um die neuen höheren Zuschüsse zu bekommen, kommt es auf den Zeitpunkt des Einsetzten des neuen Zahnersatzes an.

Somit kommen alle Patienten in den Genuss der neuen Zuschüsse, wenn ihre Arbeit nach dem 01.10.2020 eingesetzt wurde.

Die vor dem 01.10.2020 gestellten Anträge müssen nicht noch einmal neu gestellt werden.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch